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Noch Fragen?

Sollten wir hiermit deine Frage nicht ausreichend beantwortet haben – gib uns einfach Bescheid und wir kümmern uns persönlich darum.

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Grundsätzliches

Du entscheidest, ob du dich ganz einfach initiativ per WhatsApp Chat oder per Mail bewerben möchtest, oder du dich direkt auf einen unserer Jobs bewirbst.

Bei der Bewerbung via WhatsApp einfach den Button anklicken, den Chat starten und am Ende ist deine Bewerbung auch schon bei uns und du bekommst innerhalb eines Tages (Mo – Fr) passende Jobangebote von uns.

Wir bieten dir die Möglichkeit zwischen 10 und 20 Stunden pro Woche während des Semesters und bis zu 40 Stunden in den Semesterferien zu arbeiten. Unser Anspruch ist es, dir immer den Job und Arbeitsvertrag anzubieten, der zu dir und deiner aktuellen Studiensituation passt. Stets unter Berücksichtigung Deiner individuellen bisherigen Beschäftigungen.

Grundsätzlich geht das. Wir prüfen dann mit dir, welche Vertragsform für dich am besten passt. Da manche unserer Jobs eine gründliche Einarbeitung voraussetzen, ist es natürlich passender, wenn wir länger zusammenarbeiten können - z.B. während der Semesterferien in Vollzeit, um die Urlaubskasse aufzufüllen! Lass uns einfach sprechen.

Wir prüfen mit Dir, welche Vertragsform für Dich ab praktikabelsten ist. Dabei bieten wir Dir die Möglichkeit als Werkstudentenvertrag oder im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung zu arbeiten. Werkstudentenverträge bieten sich immer bei längerfristigen regelmäßigen Einsätzen an.

Ja, das geht. Wir müssen nur schauen, dass wir die 20-Stunden Werkstudentenregel einhalten und du in der Summe die zulässigen Arbeitszeiten nicht überschreitest. Bedenke bitte auch, dass weitere Jobs stets in der Steuerklasse 6 angemeldet werden. Prüfe, bei welchem Job Du mehr verdienst und lasse diesen in Steuerklasse 1 anmelden.

Klar, das geht. Wenn du in bestimmten Bereichen schon einmal erste Erfahrung gesammelt hast, dann ist das natürlich super. Wenn nicht, ist das nicht schlimm. Allen Jobs geht eine gründliche Einarbeitung voraus. Manchmal sind vorab Schulungen notwendig. Diese zählen zur Arbeitszeit und werden vergütet. Wir wollen, dass du fit und gut vorbereitet in deinen Job-Einsatz gehst und dich gut dabei fühlst.

Das ist erst einmal überhaupt kein Problem. Wichtig ist, dass Du uns eine Immatrikulationsbescheinigung zusendest, aus der hervorgeht, dass Du an einer staatlich anerkannten Universität oder Hochschule in Vollzeit studierst. Die Fern-Uni Hagen gehört übrigens dazu. Sprich uns an, wir prüfen das gerne für Dich.

Na klar! Meistens geht mit dem Aufenthaltstitel die Arbeitserlaubnis einher. Nach deiner Registrierung / Bewerbung nehmen wir ohnehin Kontakt mit dir auf und besprechen, welche Unterlagen wir dann von Dir benötigen und wie viele Tage du bei uns arbeiten kannst. Die Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme behalten wir dabei mit dir gemeinsam im Blick.

Ja. Alles das, was du für deinen Einsatz benötigst besorgen wir für dich. Du brauchst dich nicht darum zu kümmern. Sollte es aufgrund eines kurzfristigen Einsatzes vorkommen, dass der Kauf von z.B. Sicherheitsschuhen im Baumarkt praktikabler ist, dann bekommst du die Kosten dafür selbstverständlich umgehend und vollständig von uns erstattet.

Ruf uns einfach direkt unter der Rufnummer +49 89 56827230 an oder schreib eine E-Mail an help@unique-students.de

Das kommt auf die Höhe deiner Einkünfte an. Ab einem gewissen Verdienst pro Monat musst du dich bei deiner Krankenversicherung selbst studentisch krankenversichern. Die exakten Verdienstgrenzen erfährst du von deiner Krankenkasse. Übrigens sind die Tarife bei den gesetzlichen Krankenkassen hierzu alle einheitlich.

vERDIENST

Das ist tatsächlich einfacher als man glaubt. Während des Semesters (Vorlesungs- und Klausurzeit) darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn Du das Werkstudentenprivileg behalten möchtest. Zu allen anderen Zeiten kannst du auch in Vollzeit arbeiten - super in den Semesterferien! Sprich uns an, wir klären das gerne gemeinsam mit dir! Es ist tatsächlich ganz simpel.

Du bist bei uns angestellt und bekommst von uns auch deinen Verdienst.

Naja, das ist so nicht ganz richtig - und gleichzeitig auch nicht schlimm. Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer, konkret in Deinem Fall der Lohnsteuer. Meistens hast du als Student aber ohnehin hohe Werbungskosten, sodass Du über die Einkommensteuererklärung einen (Groß)Teil der Lohnsteuer zurückbekommst. Deine Sozialabgaben sind geringer, sofern Du als Werkstudent arbeitest. Tätigkeiten im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung sind frei von Sozialabgaben. Die Lohnsteuer fällt hingeben immer an. Alles klar? Wenn nicht, kein Problem, sprich uns an, wir sprechen darüber.

Richtig, das ist für unsere Zusammenarbeit überhaupt kein Problem. Beachte jedoch, dass du bei BAföG-Bezug sich ändernden anrechnungsfreien Verdienstgrenzen unterliegst. Die jeweils gültige Verdienstgrenze erfährst du bei deinem BAföG-Amt. Kommst du darüber, wird dir die differenz im BAföG gekürzt.

KRANKHEIT

Wenn Du krank bist, dann informiere uns bitte unmittelbar zu Deiner Arbeitsunfähigkeit und sende uns ein ärztliches Attest zu, damit wir die Lohnfortzahlung gewährleisten können. Bitte beachte, dass Du 28 Tage in einem Arbeitsverhältnis stehen musst, um Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber uns im Krankheitsfall zu haben.

Flexibilität

Das ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass wir rechtzeitig miteinander sprechen, damit wir deine Einsatzzeiten entsprechend neu planen können. Bitte beachte, dass wir Unterbrechungen nicht kurzfristig realisieren können, da sich unsere Partnerunternehmen genauso wie du auf unsere Zusagen verlassen können müssen.

Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, kannst Du starten.

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Den perfekten Studentenjob zu finden, ist ganz einfach. Teile uns einfach mit, wer du bist und welche Jobs dein Interesse wecken. Wir schicken dir dann passende Job-Angebote direkt auf dein Smartphone. Durch die kostenlose Job-Flatrate von Unique Students verpasst du keine interessanten Jobs und bist vielen Bewerbern einen Schritt voraus. 

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Aus Gründen der Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keinerlei Wertung. Bei uns zählt dein Talent, völlig unabhängig deines Geschlechts. Wir schreiben dies nicht nur, wir leben diesen Grundsatz!

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